Neue Nutzungsregelung Hauptsee

Liebe Mitglieder,

der Wasserverband hat eine neue Nutzungsregelung zum 16.03.2016 erlassen.
Der SSC wurde darüber am 19.02. per E-mail informiert.

Auszug aus dem Anschreiben:
Für die Nutzer der Stauanlagen des Verbandes gibt es zwei entscheidende Verbesserungen:

Zum einen wird die Messzahl der zulassungsfähigen Boote um 10 % von 20 auf 22 als Produkt von Länge über alles mal Breite über alles angehoben, zum anderen wird die Nutzung von Elektromotoren unter bestimmten Bedingungen zugelassen.

Für die Nutzung von Elektromotoren ist eine gesonderte Genehmigung unter Angabe der Motordaten und Bootsgröße unmittelbar beim Verband oder über den Verein zu beantragen. Es werden für die Nutzung von Elektromotoren entsprechende Erlaubniskarten und Befahrensplaketten erteilt.

Die Gebühr für die Zulassung von E-Motoren beträgt 60,00 € (Saisongebühr vom 01.04. bis 15.11. eines Jahres / Gebühr bei Winternutzung 60 % der Saisongebühr). Für bis zum 01.04. eines Jahres durch den Verein beantragte Genehmigungen gewährt der Verband dem Verein für die von ihm durchgeführte Registrierung der Daten einen Rabatt von 33,33 %.

Wer eine Registrierung benötigt, sendet einen Antrag mit folgenden Daten bitte direkt an den WVER.
Name; Vorname; Adresse; Bootstyp; Länge; Motorhersteller; Motortypenbezeichnung; Motoreingangsleistung in Watt;  Betriebsspannung

Für 2017 besteht dann die Möglichkeit, die zusätzliche E-Plakette zusammen mit der Befahrensplakette inkl. Rabatt von 33,33% über den Verein zu bestellen.

Zu beachten ist ausserdem, dass ausschließlich Blei-Säure-Akkumulatoren mit festgesetztem Elektrolyt (Vlies- oder Gelbatterien) genutzt werden dürfen.
Die oft verwendete Kfz-Starterbatterie (Nassbatterie) ist nicht zugelassen.

Auszug aus der Nutzungsregelung

  1. Motorboote sind nicht zugelassen. Segel- und Ruderboote sowie andere Wasserfahrzeuge dürfen grundsätzlich keinen Verbrennungsmotor oder anderen Maschinenantrieb nutzen. Wenn die Rückkehr zum Liegeplatz anders nicht zu bewerkstelligen ist, darf bei Windstille mit Segelbooten ausnahmsweise von der Maßgabe nach Satz 1 abgewichen werden. Dabei darf die Geschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten.
  2. Ausnahmen von dem Verbot des Abs. 1 gelten für Boote des WVER, der DLRG, des Katastrophenschutzes, der Polizei, der Feuerwehr, der zugelassenen Segelschule sowie für die Boote der Wassersportvereine bei Sonderveranstaltungen (Regatten, Sommerfest ,,Rursee in Flammen“, Fronleichnams-Prozession und Ähnlichem) und im Arbeitseinsatz, soweit der WVER dem zustimmt.
  3. Unbeschadet der Regelungen nach Abs. 1 ist der Einsatz von Elektromotoren bei Segel-, Ruder-, Tret- und Angelbooten zulässig unter folgenden Maßgaben:
    1.  Es dürfen bei Booten bis 5 m Länge nur Elektromotoren mit einer maximalen Motoreingangsleistung von 1500 Watt verwendet werden. Für Boote über 5 m Länge sind Elektromotoren bis zu einer Motoreingangsleistung von 3680 Watt gestattet. Für Fahrten mit Elektromotoren gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Die maximale Spannung an Bord darf 42 V nicht überschreiten.
    2. Blei-Säure-Akkumulatoren dürfen ausschließlich mit festgesetztem Elektrolyt (Vlies- oder Gelbatterien) genutzt werden. Andere Akkumulatorentypen (z. B. Folienbatterien) müssen wasserdicht geschlossen sein. Stromerzeugung durch Solarmodule ist gestattet. Batterien und Solarmodule müssen fest im bzw. auf dem Boot befestigt werden, so dass sie beim möglichen Kentern des Bootes nicht verloren gehen können.
    3. Wenn die Motoreingangsleistung nicht auf den Elektromotoren erkennbar ist (Typenschild), ist ein Datenblatt mitzuführen, aus dem die Leistung des eingesetzten Motors hervorgeht.
    4. Die ordnungsgemäße Verwendung von Elektromotoren kann von Beauftragten des WVER an Bord überprüft werden.
    5. Änderungen der Vorgaben für Elektroantriebe aus Gründen des Umwelt-, insbesondere des Gewässerschutzes, behält sich der WVER vor.
    6. Vor der Inbetriebnahme von Elektromotoren ist durch den Nutzer die Genehmigung des WVER unter Vorlage der technischen Daten einzuholen.
    7. Die mit der Erlaubniskarte ausgehändigte Motorplakette ist am Fahrzeug gut sichtbar am Bug auf der Steuerbordseite anzubringen.

Sollten wir weitere Informationen erhalten, werden wir sie hier veröffentlichen.
Fragen können gerne über das Forum gestellt werden. Sie sind dann auch für alle anderen Mitglieder sicht- und kommentierbar.

Der Vorstand

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