Einführung einer Messzahl für Ruder- und Paddelboote,

Änderung der Nutzungsreglungen des WVER/Einführung einer Messzahl für Ruder- und Paddelboote,

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2016 wurde in den Nutzungsregelungen des WVER erstmalig die Möglichkeit zur Nutzung von Elektromotoren auf der Rurtalsperre sowie den Staubecken Heimbach und Obermaubach geschaffen. Im Laufe der Jahre 2016 und 2017 hat sich jedoch in der Praxis ein Problem in Bezug auf die Größe der eingesetzten Ruder- bzw. Angelboote ergeben.

Der Umstand, dass in den Nutzungsbedingungen keine Definitionen der Begriffe Ruder- und Angelboot enthalten waren, führte in der Praxis dazu, dass auch Boote, die nach allgemeinen Verständnis in keine der genannten Kategorien fallen, von den Antragstellern als Ruder- bzw. Angelboote deklariert wurden.

Sowohl die zuständigen Unteren Wasserbehörden als auch der WVER sind bestrebt, den ursprünglichen Charakter der Rurtalsperre und der Staubecken als Segel- und Angelrevier zu erhalten und keine Entwicklung zu großen reinen „Motorbooten“ zuzulassen.

Aus diesem Grund wird ab sofort eine höchst zulässige Messzahl von 9 (Länge über Alles mal Breite über Alles) für Ruder- und Angelboote eingeführt. Für Boote, deren Größe über dieser Messzahl liegt, kann der WVER eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn für das Boot bereits im Vorjahr eine Befahrensgenehmigung erteilt wurde (siehe Punkt IV Absatz (1) der beiliegenden Nutzungsregelungen für die Rurtalsperre).

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Keischgens (WVER)

(die gesamte Nutzungsregelung steht auf der Homepage des WVER unter https://www.wver.de/index.php/talsperren/nutzungsregelungen-stauanlagen
und im Mitgliederbereich des SSC zum Download zur Verfügung)

 

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