Sehr geehrte Damen und Herren,
unter folgenden Voraussetzungen beginnt die Wassersportsaison an der Rurtalsperre bereits am 24.03.2018 (Beginn der Osterferien):
- Die Genehmigung für den Saisonstart am 24.03.2018 wird unter der Voraussetzung erteilt, dass zu dieser Zeit keine Hochwassersituation besteht bzw. die Rurtalsperre keine Stauhöhe höher als 279,00 m über Normalnull aufweist.
- Weiterhin steht diese Genehmigung unter dem Vorbehalt, dass der Verband für Unfälle und Schäden keine Haftung und Verantwortung übernimmt, die durch die vorzeitige Nutzung entstehen. Die Stegeigentümer und Bootseigner, die von dieser Ausnahme Gebrauch machen, stellen den Verband von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn solche aus der vorzeitigen Nutzung resultierend gegen ihn erhoben werden sollten. Ferner haften sie für Schäden, die an den Verbandsanlagen entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wasserverband Eifel-Rur