Nutzung des Bootshauses als Gemeinschaftsraum

Nutzung des Bootshauses als Gemeinschaftsraum

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Heimbach gilt folgende Verfahrensweise:

Wenn die 7-Tage-Inzidenz sich im Kreis Düren innerhalb der Inzidenzstufen 1  (<35) und Stufe 2  (50> x <35) befindet,

darf das Bootshaus unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorkehrungen, Reinigung, ausreichende Lüftung, Handhygiene und Abstand halten, als Gemeinschaftsraum genutzt werden. Über den jeweiligen Sachstand ist sich selbsttätig in den Informationskanälen des Kreises zu informieren.

Der Vorstand

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